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Berechtigungen

EN — Unser Unternehmen verfügt selbstverständlich über alle notwendigen, sowie rechtlich relevanten Berechtigungen zur Führung eines rechtmäßigen Unternehmens. Darunter ist hervorzuheben, dass wir über die Erlaubnis für das Makeln und Handeln nach § 54 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, verfügen.

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„Erlaubnis für das Makeln und Handeln nach § 54 Abs. 1 KrWG

 

Unter der Maklernummer LV0000123 bzw. Händlernummer LH0000002

 

Umfasst das Makeln und Handeln aller Abfälle im Sinne des § 3 Abs. 1 KrWG i. V. m. § 1 Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses (AVV).

 

Diese Erlaubnis gilt bundesweit ab Ausstellungsdatum und wurde unbefristet erteilt.

 

Sie sind damit berechtigt innerhalb Deutschlands als Makler und Händler auch von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (VVA) und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) aufzutreten.“

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